Wie lange dauert eine Therapie?
- Damit Sie in unserer Zusammenarbeit Ihre Ziele erreichen, muss unser Tun in einen entwicklungsfördernden und Symptomatik lindernden therapeutischen Prozess eingebunden sein. Dafür braucht es Kontinuität sowohl im Zusammenkommen als auch bei der Umsetzung im Alltag. Termine finden demzufolge regelmäßig mindestens alle zwei Wochen statt.
- Nach den ersten Gesprächen und einer ausführlichen Diagnostik werde ich Ihnen eine prognostische Einschätzung über die Dauer geben können und Sie über Ihre Verantwortung und Möglichkeiten dabei, informieren.
Was kostet es?
- 180€/Psychotherapieeinheit
- Bezahlung im Anschluss an die Sitzung per Bankomatkarte
- Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit mir einen Antrag auf Kostenzuschuss durch Ihre Krankenversicherung zu stellen.
Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen die Kasse einen Teil des an mich bezahlten Honorars zurück.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote von mir bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von mir einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Krankenkasse | Kostenzuschuss | |
OÖGK | Oberösterreichische Gesundheitskasse | € 28,00 |
BVAEB | VA öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | € 40,00 |
SVS | SV der Selbstständigen | € 40,00 |
Stand 2022
Rahmenbedingungen
- Termine finden vor Ort in Hörsching bei Linz statt.
- Nach dem persönlichen Erstgespräch inkl. Diagnostik können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Sie haben eine Frage? Rufen Sie mich an! - Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus.
- Parallele Einzeltherapien oder die Teilnahme an Therapiegruppen bei anderen PsychotherapeutInnen können aus fachlichen Gründen kontraindiziert, d.h. momentan nicht sinnvoll sein. Bezüglich der Teilnahme an therapieähnlichen Veranstaltungen ersuche ich Sie um eine vorhergehende Rücksprache.
- Die Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein.
Verschwiegenheit
- Der § 15 des österreichischen Psychotherapiegesetzes verpflichtet mich als Psychotherapeutin sowie etwaige Hilfspersonen „zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse“.
Absageregelung
- Sitzungstermine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, sind in voller Höhe zu bezahlen.
Coaching und Supervision
- Für Coaching und Supervision gelten andere Rahmenbedingungen und andere Tarife.
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